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Nur durch Vernetz­ung, Bünde­lung und einer Kommu­nika­tion zwischen ver­schie­denen Part­nern, der Verwal­tung und sonstigen Institu­tionen, können Interessen gestärkt, gefördert und vertieft werden. Mitglied werden können Inhaber, Gesell­schaf­ter und Vor­stands­mitglie­der oder Geschäfts­führer von Unter­nehmen der Region Bern­kastel-Witt­lich, sowie die gewählten Ver­treter einer Berufs­organi­sation oder eines Wirt­schafts­verban­des aus der Region.

Über den schrift­lichen Auf­nahme­antrag ent­schei­det der Vorstand. Juris­tische Personen werden jeweils durch einen im Auf­nahme­antrag zu benen­nenden Vertre­ter repräsen­tiert.

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