Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung wurde am 24. Januar 2014 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen:
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Jahresbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt für:
- Unternehmen, Schulen, wissenschaftliche Einrichtungen sowie Verbände 75,00 €
- Fördernde Mitglieder und Sponsoren mindestens 100,00 €
- Städte, Gemeinden einschließlich Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Berufskammern, berufsständische Einrichtungen 250,00 €
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils spätestens zum 15. Januar in voller Höhe fällig. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Die Kosten für evtl. Rücklastschriften gehen zu Lasten des jeweiligen Mitgliedes.